Ein heißes Thema sind zur Zeit (und auch vollkommen zurecht) die rechtlichen Rahmenbedingungen von Web 2.0 Projekten, wie man ganz aktuell an der Diskussion um StudiVZ und die neuen AGBs dort (inklusive Zurückrudern von StudiVZ) oder um die Änderung der AGBs von meinNachbar (ich berichtete darüber vorgestern) sehen kann.
Es ist aus meiner Sicht gut und richtig, das ganz genau hingeschaut wird ob auch im Internet die Rechte der dort agierenden Menschen gewahrt werden. Oft herrscht im Web 2.0 eine solche Goldgräberstimmung, das der faire (und mit fair meine ich vor allem: fair gegenüber den Nutzern der Portale, Communitys, Shoppingplattformen) Umgang mit dem wichtigsten Teil des Netzes, den dort agierenden Personen, immer mal wieder zu kurz kommt. Hierfür bedarf es rechtlicher Rahmenbedigungen, die es oft ja schon gibt, um die sich aber nicht alle gewissenhaft kümmern.
Es gibt nur ganz wenige Anwälte, die sich an das Thema Internet und vor allem Web 2.0 heran wagen. Der mutigste unter ihnen ist sicherlich Dr. Carsten Ulbricht, der in seinem Weblog “Web 2.0 & Recht” immer wieder wichtige rechtliche Themen aufgreift und sich mit ihnen sehr detailliert und für jeden verständlich auseinandersetzt.
Da wir mit VOdA auch im Web 2.0 agieren (Leider ist das neue VisualOrgasm als Social Network für Kreative noch nicht ganz fertig. Wir suchen dringend Entwickler-Support!) und uns das Thema Fairness gegenüber den bei uns agierenden Kreativen super wichtig ist, waren wir schon seit längerem auf der Suche nach dem richtigen Mann bzw. der richtigen Kanzlei, die uns hilft auch in der Zukunft faire Rahmenbedingungen für unsere Communitysourcing-Aktionen zu schaffen und auf die neuen Anforderungen der Entwicklungen im Netz auch in rechtlicher Hinsicht zu reagieren. Wir freuen uns mit Dr. Carsten Ulbricht nun den richtigen Mann an unserer Seite zu wissen, der uns nicht einfach nur Teilnahmebedingungen und AGBs aufsetzt, sondern der ein großes Interesse am Thema User generated content und Crowdsourcing hat und mit dem wir längerfristig zusammenarbeiten möchten. Und Zusammenarbeit bedeutet hier für beide Seiten tatsächlich einen regen Informations- und Ideenaustausch und ein permanentes Verbessern der rechtlichen Rahmenbedingungen für Contests und andere Crowdsourcing-Aktionen.
Solche rechtlichen Konstrukte sind natürlich extrem wichtig zum Schutz des Kunden und zum Schutz von VOdA als Dienstleister. Das ist ganz klar und das sagen wir auch mit aller Deutlichkeit. Aber Teilnahmebedingungen und AGBs sollten nicht einfach nur den Kunden und das Portal schützen. Sie sollen vor allem dem Ganzen auch einen fairen Rahmen geben, in dem die Teilnehmer dann agieren können. Immer wieder gibt es kritische Stimmen – wie zum Beispiel die Werbeblogger Patrick Breitenbach und Roland Kühl-v.Puttkamer oder Jürgen Siebert vom Fontblog – die einen sehr kritischen Blick auf Aktionen und Plattformen mit User generated content und Crowdsourcing-Aktionen haben. Und das ist aus unserer Sicht auch gut so! Denn konstruktive Kritik kann sehr hilfreich sein. Wenn man bereit ist sie anzunehmen. Ich schätze die Artikel und die Arbeit der Werbeblogger und des Fontblog sehr. Auch wenn manche Kritik für mich grenzwertig ist. Aber oft helfen nur harte Worte. Wichtig ist das Wollen aller Seiten das Netz voran zu bringen und den im Internet agierenden Menschen faire Wege zu ebnen.
Darum wollen wir es ganz klar sagen: auch die Rechte der Menschen die an Crowdsourcing-Aktionen teilnehmen, müssen und sollen (so zumindest UNSER Verständnis von Fairness) geschützt werden. Die Leute sollen sich wohl fühlen (auch in rechtlicher Hinsicht), wenn sie an VOdA-Communitysourcing-Aktionen teilnehmen. Hieran werden wir in enger Zusammenarbeit mit Dr. Ulbricht arbeiten. Wir freuen uns über diese Zusammenarbeit. Und wir warten schon gespannt auf den Startschuss weiterer Aktionen bei uns!







