Stichwort: Recht

  • Recht: Deutsche Creative Commons-Lizenzen Version 3.0

    Matias Roskos
    24. Juli 2008, 16:00 Uhr, 0 Reaktionen
    Kategorie: Allgemein

    Auf Netzpolitik.org ist heute nachzulesen:

    Die deutschen Creative Commons-Lizenzen sind heute in der Version 3.0 erschienen. Sie wurden einerseits an die internationale 3.0-Version angepasst und andererseits an aktuelle Urheberrechtsentwicklungen in Deutschland nach dem zweiten Korb.

    Das ist eine super Sache, weil die Creative Commons-Lizenzen allen im Netz aktiven Kreativen einen besseren rechtlichen Rahmen geben und sie stärker von Ideenklau und Contentdiebstahl schützen.

    Alle wichtigen Details und vieles mehr, wie die Release-Party in Berlin, findet ihr auf Netzpolitik.org.

  • Recht: Creative Commons erklärt

    Matias Roskos
    01. Juli 2008, 08:44 Uhr, 0 Reaktionen
    Kategorie: Allgemein

    Für viele da draußen ist Creative Commons noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Schade eigentlich, denn Creative Commons ist eine super Sache. Mit Hilfe dieser gemeinnützige Gesellschaft kann man seinen Werken im Internet basierend auf verschiedenen Standard-Lizenzverträgen diverse Nutzungsrechte einräumen und ist damit rechtlich auf der sicheren Seite. Andere können dann deutlicher schwerer eure Arbeiten für sich verwenden – der Kreative hat endlich eine rechtliche Basis in der Hand.

    Auf Netzpolitik gibt es den Link zu einem Video auf Hobnox, wo alles Notwendige zum Thema erklärt wird. Hier gehts zum Creative Commons Video auf Hobnox.

  • Wozu Creative Commons? Hier wirds erklärt

    Matias Roskos
    31. Januar 2008, 09:03 Uhr, 0 Reaktionen
    Kategorie: Allgemein

    Für jeden der sich mit dem rechtlichen Rahmen der Verwertung von Kreativmaterial anderer beschäftigt ist Creative Commons ein ganz wichtiges und sinnvolles Thema. In einem sehr informativen Video-Interview der Blogpiloten erklärt Michelle Thorne (deutsche Untertitel! – Super Service von den Blogpiloten) von Creative Commons International Sinn und Vorteile dieser Lizenzen.


    Link: sevenload.com

  • Das Recht am Bild

    Matias Roskos
    22. August 2007, 07:43 Uhr, 3 Reaktionen
    Kategorie: Allgemein

    Vor einiger Zeit bin ich über einen sehr interessanten Artikel von einem Anwalt namens Carsten Ulbricht gestolpert, in dem es um die kommerzielle Verwertung von Flickr-Bildern geht. Darin bezieht er sich um den Fall einer jungen Frau, die ihr Gesicht in Australien plötzlich auf großen Plakaten wiederfand und davon nichts wusste. Patrick Breitenbach hat u.a. darüber berichtet (mit den entsprechenden weiterführenden Links). Carsten Ulbricht schreibt zu dem entsprechenden Vorgang:

    Auf einen entsprechenden Hinweis habe ich noch einmal die dem Lizenzvertrag zwischen dem Fotografen und Virgin Mobile Australia zugrunde liegenden Vertragsbedingungen von Creative Commons durchgeschaut. Daraus ergibt sich tatsächlich, dass mit der Nutzung der Creative Commons Lizenzen allein das (urheberrechtliche) Nutzungsrecht übertragen wird. Daraus darf der Verwender des jeweiligen Werkes (vorliegend Virgin Mobile) – wie auch bei anderen „Open Source“ Lizenzen üblich – nicht ableiten, dass das Werk auch frei von Rechten Dritter (wie den vorliegenden Rechten am eigenen Bild) ist.

    Während das Creative Commons 1.0 noch anders war, sollte man sich (insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung) entsprechend absichern, dass an dem unter CC stehenden Werk keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Marken- oder Gebrauchsmusterrechte etc.) bestehen.

    Ich denke für jeden, der in der Kreativbranche arbeitet, ist es wichtig und interessant gerade auch bei den Bildrechten aufzupassen einen Rechtsstreit zu vermeiden. Und gerade bei Creative Commons denken viele, sie können mit dem Bild dann tun und lassen was sie möchten. Ein gefährlicher Trugschluss.
    Das Fazit von Carsten Ulbricht jedenfalls lautet:

    Bei der Nutzung von FLICKR oder anderen Bildportalen sind deshalb folgende Hinweise zu beachten:

    1. Vor dem Einstellen bei entsprechenden Bildportalen, sollte man sich entsprechende Gedanken über die jeweils geeignete Creative Commons Lizenz machen. Insbesondere wenn fremde Personen abgebildet sind, von denen eine entsprechende Einwilligung nicht vorliegt, sollte man die Rechte entsprechend (insbesondere für eine kommerzielle Nutzung) beschränken.

    2. Bei der Nutzung von Bildern bei Bildportalen ist immer daran zu denken, dass die Einsteller möglicherweise nicht die tatsächlich Berechtigten sind.

    Danke für den interessanten und aufschlussreichen Blogbeitrag Herr Ulbricht! Gerade im Internet wird noch viel zu fahrlässig mit den Rechten anderer umgegangen. Solche Artikel helfen zum einen das Bewusstsein zu schärfen und zum anderen auch die tatsächliche rechtliche Lage besser einzuschätzen.