Das Recht am Bild

Matias Roskos
22. August 2007, 07:43 Uhr, 3 Reaktionen
Kategorie: Allgemein

Vor einiger Zeit bin ich über einen sehr interessanten Artikel von einem Anwalt namens Carsten Ulbricht gestolpert, in dem es um die kommerzielle Verwertung von Flickr-Bildern geht. Darin bezieht er sich um den Fall einer jungen Frau, die ihr Gesicht in Australien plötzlich auf großen Plakaten wiederfand und davon nichts wusste. Patrick Breitenbach hat u.a. darüber berichtet (mit den entsprechenden weiterführenden Links). Carsten Ulbricht schreibt zu dem entsprechenden Vorgang:

Auf einen entsprechenden Hinweis habe ich noch einmal die dem Lizenzvertrag zwischen dem Fotografen und Virgin Mobile Australia zugrunde liegenden Vertragsbedingungen von Creative Commons durchgeschaut. Daraus ergibt sich tatsächlich, dass mit der Nutzung der Creative Commons Lizenzen allein das (urheberrechtliche) Nutzungsrecht übertragen wird. Daraus darf der Verwender des jeweiligen Werkes (vorliegend Virgin Mobile) – wie auch bei anderen „Open Source“ Lizenzen üblich – nicht ableiten, dass das Werk auch frei von Rechten Dritter (wie den vorliegenden Rechten am eigenen Bild) ist.

Während das Creative Commons 1.0 noch anders war, sollte man sich (insbesondere bei einer kommerziellen Nutzung) entsprechend absichern, dass an dem unter CC stehenden Werk keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Marken- oder Gebrauchsmusterrechte etc.) bestehen.

Ich denke für jeden, der in der Kreativbranche arbeitet, ist es wichtig und interessant gerade auch bei den Bildrechten aufzupassen einen Rechtsstreit zu vermeiden. Und gerade bei Creative Commons denken viele, sie können mit dem Bild dann tun und lassen was sie möchten. Ein gefährlicher Trugschluss.
Das Fazit von Carsten Ulbricht jedenfalls lautet:

Bei der Nutzung von FLICKR oder anderen Bildportalen sind deshalb folgende Hinweise zu beachten:

1. Vor dem Einstellen bei entsprechenden Bildportalen, sollte man sich entsprechende Gedanken über die jeweils geeignete Creative Commons Lizenz machen. Insbesondere wenn fremde Personen abgebildet sind, von denen eine entsprechende Einwilligung nicht vorliegt, sollte man die Rechte entsprechend (insbesondere für eine kommerzielle Nutzung) beschränken.

2. Bei der Nutzung von Bildern bei Bildportalen ist immer daran zu denken, dass die Einsteller möglicherweise nicht die tatsächlich Berechtigten sind.

Danke für den interessanten und aufschlussreichen Blogbeitrag Herr Ulbricht! Gerade im Internet wird noch viel zu fahrlässig mit den Rechten anderer umgegangen. Solche Artikel helfen zum einen das Bewusstsein zu schärfen und zum anderen auch die tatsächliche rechtliche Lage besser einzuschätzen.


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Über den Autor

Matias Roskos
2437 Beiträge

Matias Roskos ist der Gründer des VisualBlog. Neben seiner Tätigkeit als Blogger ist er noch Inhaber von Deutschlands erster Community- und Crowdsourcing-Agentur VOdA. Als Crowdsourcing-Evangelist beschäftigt er sich als Redner und Autor mit dem Thema Open Innovation, Crowdsourcing und Socialnetworkstrategien. Er schreibt für diverse andere Webprojekte und betreibt das Fachblog Socialnetworkstrategien.de

3 Reaktionen

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    22. August 2007, 10:07 Uhr

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  2. Kommentar von Carsten Ulbricht
    22. August 2007, 15:53 Uhr

    Hallo und vielen Dank für den freundlichen Hinweis auf meinen Beitrag.

    Gerade im Internetbereich werden nach wie vor all zu viele falsche Informationen oder Halbwahrheiten verbreitet.Ich gebe mir alle Mühe mit meinem Blog ein bißchen für Aufklärung zu sorgen.

    Viele Grüsse

    Carsten Ulbricht

  3. Kommentar von Matias Roskos
    22. August 2007, 18:47 Uhr

    Hallo Herr Ulbricht.
    Ja, sie haben (leider) Recht. Mit den vielen Unwahrheiten, aber vor allem auch Unklarheiten.
    Es ist schön, wichtig und gut, wenn jemand, der etwas von der Materie versteht, sich die enorme Mühe macht ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!!! Bitte weitermachen damit! :)